Noni

Unter „Noni“ versteht man die Frucht des Noni-Baums (Morinda citrifolia), der auch „Indischer Maulbeerbaum“ genannt wird. Wahrscheinlich ursprünglich in Australien beheimatet, wurde die Pflanze von Polynesiern auf den polynesischen Inseln (Tahiti) verbreitet und vor mehr als 2000 Jahren auch nach Hawaii gebracht. Dort wurde sie unter ihrem heutigen Namen „Noni“ bekannt.

Beschreibung der Frucht

Die Noni ist etwa hühnereigroß mit einer gelblichen Schale, die mit ihren Verdickungen an eine Sellerieknolle erinnert. Sie zählt zu den Sammelsteinfrüchten und riecht in reifem Zustand sehr unangenehm wie ranziger Käse.

Darreichungsform der Noni

Die Frucht zählt zu den „neuartigen Lebensmitteln“, die der Novel Food-Verordnung der EU unterliegen und somit eine Zulassung benötigen. Noni wird zumeist als Fruchtsaftgetränk (Nonisaft) angeboten. Noniprodukte wie Blätter, Tees, Kapseln oder Fruchtextrakte dürfen auf dem europäischen Markt nicht verkauft werden.

Angebliche medizinische Wirkung

Obgleich es von der EU-Kommission untersagt wurde, für den Nonisaft gesundheitsbezogene Aussagen zur Linderung oder gar Heilung von Krankheiten zu machen, werden dem Saft gesundheitsfördernde Wirkungen zugesprochen. So wird er bei Diabetes, Depressionen, Übergewicht, Arthritis und sogar Krebs eingesetzt. Dafür gibt es allerdings keine wissenschaftlich fundierten Beweise. Ein der Nonifrucht nachgesagter Wirkstoff namens Xeronin ist in der Arzneimittelforschung sogar unbekannt.

Das Nonifrucht-Verbot und seine Aufhebung

In Deutschland wurde 2001 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein vorläufiges Verbot für den Vertrieb des Nonisafts verhängt. Grund dafür war der Vorwurf der Nichtwirksamkeit des Produkts. Als 2003 die Europäische Kommission den Verkauf des Safts gestattete, wurde das Verbot aufgehoben, da das EU Scientific Committee on Foods (SCF) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgegeben hatte. In den Jahren 2005 und 2006 aufgetretene Leberentzündungen bei einigen Noni-Konsumenten wurden wissenschaftlich untersucht und schließlich Entwarnung gegeben, da sich ein direkter Zusammenhang nicht nachweisen ließ. Nonisaft gilt demnach als unbedenklich, jedoch wird ihm auch keine besondere gesundheitsförderliche Wirkung zugesprochen. Heilversprechen sind aber in der EU und der Schweiz verboten.

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